„Kinderkonferenz“ an der GGS Kuhstraße nimmt ihre Arbeit auf
Am 21.1.2011 hat ein neues Gremium an der GGS Kuhstraße seine Arbeit aufgenommen. Neben Schulpflegschaft, Schulkonferenz und Lehrerkonferenz verfügt die GGS Kuhstraße nun auch über eine Kinderkonferenz.
„Ziel ist es, die Kinder an demokratischen Prozessen zu beteiligen und ihre Belange ernst zu nehmen. Neben den Eltern stellen die Kinder schließlich die größte Gruppe und verbringen neben den Lehrern die meiste Zeit in der Schule“, so Schulleiter Wolfgang Köhler. „Es geht uns um das Ernstnehmen der Belange der Kinder. So konnten wir aus der ersten Sitzung direkt auch zahlreiche Anregungen mitnehmen, die die Kinder mit großer Ernsthaftigkeit vertraten“.

Teilnehmer der Kinderkonferenz sind die Klassensprecherinnen und Klassensprecher aller Klassen, Frau Wohlfarth als Kinderschutzfachkraft und Herr Köhler als Schulleiter. Auf Wunsch der Kinderkonferenz kann diese auch ohne Erwachsene tagen oder andere Vertreter einladen.

In der Regel werden die Klassensprecher zu Beginn eines Schuljahres mit einfacher Mehrheit für den Zeitraum von einem Jahr gewählt. Jede Klasse hat zwei Vertreterinnen oder Vertreter, die in geheimer Wahl gewählt werden. Diese vertreten die Belange der Klassen in der Kinderkonferenz und berichten den Klassen von den Sitzungen der Kinderkonferenz. Eine Abwahl der Klassensprecherinnen und Klassensprecher ist nur mit Zweidrittelmehrheit möglich.

Ziel der Kinderkonferenz ist es, den Interessen der Kinder mehr Gehör zu verleihen. Es geht um die Einübung demokratischer Prozesse und die Beteiligung der Betroffenen an sie betreffenden Entscheidungen.
Zusammengefasst:
Zusammensetzung:
- Alle Klassen wählen bis zu den Herbstferien eines Schuljahres eine(n) Klassensprecher/in nebst Vertreter/in.
- Alle Klassensprecher bilden die „Kinderkonferenz“.
- Die Kinderkonferenz trifft sich etwa vier Mal im Jahr.
- An der Kinderkonferenz nehmen die Kinderschutzfachkraft und die Schulleitung teil, es sei denn die Kinderkonferenz wünscht dies nicht.
- Die Kinderkonferenz kann weitere Vertreter einladen.
- Sie kann Vertreter in andere schulische Organe entsenden, wenn Belange der Kinder besprochen werden.
Aufgaben:
- Vertretung eigener Interessen
- Information der Klassen über schulische Belange
- Einberufung von Vollversammlungen nach Rücksprache mit der Schulleitung
Herzliche Grüße,
Wolfgang Köhler
Rektor