Elterninformation Stand 12.4.2021 – Testen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit Beginn des Schulbetriebs startet auch das verpflichtende Testen an den Schulen des Landes Nordrhein – Westfalen. Die Schulen sind dienstlich aufgefordert worden, das Testen zu unterstützen, die Schulleitungen haben das Verfahren zu organisieren.
Am heutigen Montag haben wir mit dem Testen begonnen und die Testung bei uns selbst durchgeführt und bei den Kindern begleitet. Glücklicherweise waren alle Testergebnisse negativ. Die Kinder der Klassen 1 – 4 in den drei Gruppen der Notbetreuung konnten gut mit der Situation umgehen.
Gleichwohl erreichten mich zahlreiche Bedenken sachlicher und unsachlicher Art, darüber hinaus Sorgen und Nachfragen.
Deswegen noch weitere Informationen zum Thema „Testen“:
Das Ministerium für Schule und Bildung hat eine Telefonnummer für Bürgeranfragen veröffentlicht, die Sie gerne für Ihre berechtigten Anliegen nutzen dürfen:
Telefon 0211 5867-40
Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an unserer Schule
Nach Einschätzung von Fachleuten ist neben den Hygienemaßnahmen und dem Impfen das regelmäßige Testen ein wesentliches Element zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. An den Schulen in Nordrhein – Westfalen werden deshalb nach den Osterferien Selbsttests (Clinitest® Rapid Covid 19 Antigen Self Test)der Firma Siemens zur Eigenanwendung angeboten. Die Tests werden mit einem Nasenabstrich erfolgen.
Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz
Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung unserer vereinbarten Hygienevorschriften (AHA-Regeln). Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in der Schule.
Dabei gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Eltern den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung bei ihrem Kind vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
Ort und Zeit der Testung
Unsere Schüler und Schülerinnen und das gesamte Personal werden zwei Mal pro Woche getestet. Die Testungen finden in den Klassen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit allen anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Kinder führen die Testung alleine durch.
Ablauf einer Testung in der Schule
Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung achten wir auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.
Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung.
Zur besseren Veranschaulichung können sie sich dazu ein Video mit Ihrem Kind anschauen (https://m.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ).
Umgang mit einem positiven Testergebnis
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.
Im Falle einer positiven Testung werden wir sehr sensibel mit diesem Ergebnis umgehen. Ein Übersicht über mögliche Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht der Schule gegenüber dem Gesundheitsamt.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die Eltern von zuhause aus Kontakt mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt oder einem Testzentrum aufgenommen und ein Termin vereinbart werden.
Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin muss sich der Schüler / die Schülerin in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
Natürlich begleiten wir das Kind sensibel und pädagogisch.
Widerspruchserklärung der Eltern
Mit den Testungen sollen neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden.
Sie können als Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern.
Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal in verschiedenen Sprachen.
Gleichwohl geht mit der Verweigerung des Testverfahrens der Ausschluss aller Präsenzaktivitäten einher. Die Kinder werden dann im Distanzunterricht beschult.
Mein ganzes Team hofft mit Ihnen, dass wir bald wieder zu normaleren Zeiten zurückkehren können. Entgegen anderslautenden Meinungen haben wir es uns nicht ausgesucht, „Testzentrum“ für Kinder zu sein. Wir hoffen mit unserem Einsatz einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten zu können. Als Erzieher*innen und Lehrer*innen sind wir primär für erzieherische und pädagogische Arbeit da. Von uns allen wird im Moment aber mehr als sonst gefordert und für Ihre und unsere Kinder machen wir das gerne.
Bleiben Sie gesund.
Wolfgang Köhler
Rektor